Psychodynamische Paar- und Familientherapie und Richtlinien-Psychotherapie

erweiterung der Richtlinien-Psychotherapie

Paar- und Familientherapie in der Richtlinien-Psychotherapie

Das Institut für psychoanalytische Paar- und Familientherapie bemühte sich gemeinsam mit dem Bundesverband Psychoanalytische Paar- und Familientherapie (BvPPF), hier insbesondere mit den Instituten aus München und Gießen, seit 1996 um Abrechnungsmöglichkeiten für Paar- und Familientherapie im Rahmen der Richtlinien-Psychotherapie. Anfang 1997 wurden die Möglichkeiten zur Durchführung von Paar- und Familientherapie in den Psychotherapievereinbarungen dadurch erweitert, dass bei der Anwendung „besonderer Methoden“ in der tiefenpsychologisch fundierten auch die Durchführung von Doppelstunden möglich ist (Deutsches Ärzteblatt 94, H 8 v. 21.02.1997). „Besondere Methoden“ sind u.a. die Einbeziehung der Bezugspersonen und damit das paar- und familientherapeutische Setting. 

Diese Einbeziehung ist auch in der Erwachsenenpsychotherapie möglich und wird in den Psychotherapie-Richtlinien (zuletzt § 9) festgelegt (s. zudem Kommentar Psychotherapie-Richtlinien 12. Aufl. S. 34). Im Abschnitt A, § 9 der Psychotherapie-Richtlinien, „Einbeziehung des sozialen Umfeldes“, heißt es:

„Im Rahmen einer Psychotherapie kann es notwendig werden, zur Erreichung eines ausreichenden Behandlungserfolges relevante Bezugspersonen aus dem engeren Umfeld der Patientin oder des Patienten in die Behandlung einzubeziehen.“

In den Psychotherapie-Richtlinien, Abschnitt E, § 28 (4), heißt es dann weiter:

„Im Rahmen der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und Verhaltenstherapie können Behandlungen als Einzeltherapie der Indexpatientin oder des Indexpatienten auch in Doppelstunden bei intensiver Einbeziehung von relevanten Bezugspersonen nach § 9 durchgeführt werden. Bei der Psychotherapie von Erwachsenen werden die entsprechenden Stunden auf das Gesamtkontingent angerechnet.“

Dies ist zudem in § 11, Abs. 14 der Psychotherapie-Vereinbarung festgehalten. 

Für den Einbezug von Angehörigen in eine TP-Behandlung wurde in den damaligen Diskussionen festgelegt, dass im Antragsbericht die Psychodynamik die die Krankheit (mit) verursachenden bzw. aufrechterhaltenden dysfunktionalen Paar- und Familieninteraktionen skizziert sowie entsprechend in der Behandlungsplanung deutlich werden muss, was in den Paar- bzw. Familiengesprächen geklärt werden soll. Hiermit sind dann die Indikationsstellung für den Einbezug von Angehörigen bzw. die Anwendung paar- und familientherapeutischer Settings begründet.

Leider ist dies vielfach nicht bekannt, weder bei BehandlerInnen noch bei GutachterInnen. Auch kennen sich manche leider in den Möglichkeiten familien- und paartherapeutischer Settings nicht besonders gut aus. Dem kann nur durch entsprechende Weiterbildung und Psychotherapie-Anträge Abhilfe geschaffen werden. 

Die Systemische Therapie wurde 2020 Teil der Richtlinien-Psychotherapie, zunächst im Erwachsenenbereich, seit 2024 auch im Kinder- und Jugendlichenbereich. Hier kann im Einzel- oder Mehrpersonen-Setting gearbeitet werden. Unter Letzteres fallen auch das Paar- und Familiensetting. Auch bei der Systemischen Therapie muss Behandlung für eine Index-Patientin oder einen Index-Patienten beantragt werden. Das Mehrpersonen-Setting muss begründet werden. Inwieweit hier in der Praxis in breitem Maße Paar- und Familienbehandlungen durchgeführt werden, muss sich noch zeigen.