Zertifizierung

Zertifizierung

Was wird zertifiziert?

Bescheinigt werden die jeweils erbrachten Leistungen. Die Behandlungen sind nach den Möglichkeiten der jeweiligen Arbeitsfelder auszurichten. PsychotherapeutInnen, die an einer Weiterbildung gemäß den Psychotherapierichtlinien teilnehmen bzw. eine solche abgeschlossen haben, sollen Behandlungen auch als Langzeittherapien im Paar- und Familiensetting durchführen. Bei Familien- und Paartherapien sind dies in der Regel bis zu 20 Sitzungen. 

Für Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Diplom-Pädagogen, Sonderpädagogen und andere Berufsgruppen, die im beraterischen oder therapeutischen Feld tätig sind, wird der Schwerpunkt gemäß ihren Praxisfeldern auf Beratungen, Kriseninterventionen und Kurztherapien liegen. Die gilt oft auch für ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die im stationären Setting arbeiten.

Der Abschluss berechtigt zur Mitgliedschaft im Bundesverband Psychoanalytische Paar- und Familientherapie (BvPPF), sofern alle weiteren Voraussetzungen gegeben sind, die Teilnahme an der Weiterbildung zur vorläufigen Mitgliedschaft. Für alle anderen AbsolventInnen unserer Kurse besteht die Möglichkeit zur affiliierten Mitgliedschaft im Bundesverband.

Die Weiterbildung unseres Instituts entspricht den Standards für Paar- und Familientherapie der European Federation for Psychoanalytic Psychotherapy (EFPP).

CME-Punkte werden für die einzelnen Blöcke bei der jeweils zuständigen Ärzte- bzw. Psychotherapeutenkammer beantragt.

Anforderung an die Zertifizierung

Entsprechend den Weiterbildungsrichtlinien des BvPPF werden folgende Qualifikationsanforderungen gestellt:

  • mindestens 20 Doppelstunden analytische oder tiefenpsychologisch fundierte familientherapeutische Selbsterfahrung, 
  • mindestens 60 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie und Behandlungstechnik analytisch begründeter Paar- und Familientherapie sowie der familien- und paardynamischen Prozesse und 
  • mindestens 120 Stunden analytisch begründeter kontinuierlicher Paar- und Familientherapie mit mindestens 4 Fällen, davon 2 im Familiensetting, mit verschiedenen Störungsbildern, mit insgesamt mindestens 80 Stunden Supervision.