Voraussetzungen
Die Weiterbildung findet berufsbegleitend statt.
Voraussetzung ist eine psychotherapeutische oder beraterische Tätigkeit über die gesamte Dauer der Weiterbildung. Für Weiterbildungsteilnehmer-Innen ohne eine bereits absolvierte oder parallel laufende Weiterbildung in psychodynamischer Psychotherapie ist eine psychoanalytische oder tiefenpsychologische Selbsterfahrung erforderlich, die vor oder während der Weiterbildung durchgeführt werden soll (mind. 150 Stunden analytische/ tiefenpsychologische Einzelselbsterfahrung oder 75 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung).
Bei ÄrztInnen, die sich in der Weiterbildung zur Gebietsbezeichnung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und Psychotherapie befinden oder diese abgeschlossen haben, können die supervidierten paar- und familientherapeutischen Weiterbildungsfälle nach Prüfung durch die Weiterbildungsleitung anerkannt werden. Analoges gilt für andere Berufsgruppen wie Psychologische PsychotherapeutInnen, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, SozialpädagogInnen oder SozialarbeiterInnen.